Der Eintritt in Vereine der unterschiedlichen Interessenorganisation kann nur freiwillig sein und man muss auch wieder austreten können. Die Mitgliedschaft ist nach außen transparent zu gestalten. Die Mitgliedschaft in einem Verein muss für den Einzelnen bedeuten, dass er die Verantwortung für alle Aktivitäten des Vereins mittragen muss. Er muss diesbezüglich identifizierbar sein, weil die Mitgliedschaft auch nur Sinn machen kann, wenn er sich mit den Aktivitäten identifiziert. Der Verein muss zwei Aspekte miteinander verbinden: einerseits die Freiwilligkeit und andererseits die Organisation der Verbindlichkeit. Es kann also nicht sein, wie es bei vielen politischen Szenen der Fall ist, dass man den Schutz einer Gruppe in Anspruch nimmt, weil man die Folgen des eigenen Verhaltens nicht tragen möchte, oder sogar ihr Gewaltpotential für Drohungen gegen Einzelne nutzt, ohne dass der Einzelne in diesen Gruppen für sein Verhalten einstehen muss. Ebenso muss dieses die Gruppe selber für ihre Aktivitäten insgesamt auch. Das bedeutet auch, dass die explizite Organisation von Macht ohne Transparenz verboten werden müsste. Das betrifft linke Szenen genauso wie rechte Szenen. Der Einzelne ist zu schützen, denn diese Organisation richtet sich zuletzt gegen ihn. Man tut den Menschen nicht weh, wenn man sie zur Offenheit zwingt. Sie müssen mit ihrem Namen für die Aktivitäten des Vereins haften können – jeweils für den Zeitraum, in dem sie Mitglied sind bzw. waren. In den Angelegenheiten der Macht und auch der Einflussnahme (siehe Lobbys) muss ehrlichgemeinte Verantwortlichkeit unbedingt eingefordert werden. Hier geht es gerade nicht um die Kontrolle durch einen Obrigkeitsstaat, sondern um die Bedingungen für die Auflösung eines solchen, nicht um Kontrolle durch welche, die an der Macht sind, sondern um die Selbstkontrolle derjenigen, die an die Macht wollen.