Alle Grundrechte können in einer Tabelle mit neun Spalten und neun Zeilen eingetragen werden. Die eine Leiste enthält die politischen Kategorien vom Volk bis zum Staat. Die ersten drei ab dem Volk sind den Rechten der Individuen gewidmet. Volk ist die individuellste Kategorie, da es als die natürliche Einheit der Individuen in einem Staatswesen aufgefasst wird. Staat ist dagegen die gesellschaftlichste Kategorie. Die drei letzten Kategorien bis zu dem Staat sind den Rechten der Gesellschaft gewidmet. Die drei Kategorien zwischen jenen und diesen sind notwendigerweise der Beziehung zwischen den Individuen und der Gesellschaft gewidmet.
Die andere Leiste enthält die christlich-religiösen Kategorien von der Gemeinde bis zur Kirche. Ihre Aufteilung hat die gleiche Struktur wie bei der politischen Leiste. Die drei Kategorien ab der Gemeinde sind den Rechten der Kollektive gewidmet. Die drei letzten Kategorien bis zu der Kirche sind den Rechten der Gemeinschaft gewidmet. Die Kategorien dazwischen sind der Beziehung zwischen den Kollektiven und der Gemeinschaft gewidmet.
Jedes Feld dieser Tabelle ist also durch jeweils eine Kategorie auf den beiden Leisten festgelegt. Das erste Feld so z.B. durch die Rechte des Volkes und die Rechte der Gemeinde. Nur ein Grundrecht befindet sich in der virtuellen Schnittmenge beider Rechte bzw. ist der Ausdruck beider Rechte zusammengenommen. Es ist das Grundrecht, das die Familie betrifft. Jeder Artikel enthält drei Abschnitte. Der erste Absatz enthält die Rechte der Gemeinde explizit und die Rechte des Volkes implizit. Der zweite Absatz enthält beide Rechte explizit und der dritte die Rechte des Volkes explizit und die Rechte der Gemeinde implizit.
Aus dieser Systematik der Grundrechtsordnung resultiert ein Korpus von 81 Artikeln mit jeweils drei Absätzen.
Die geläufigen Kategorien der politischen Leiste sind:
1. Volk
2. xxx
3. Privatsphäre
4. Person
5. die Individuen in der Gesellschaft/ die Gesellschaft in den Individuen (IGs)
6. xxx
7. xxx
8. Öffentlichkeit
9. Staat.
Es fehlen in der geläufigen Begrifflichkeit drei Terme, die leicht durch Gegensatzbildung zu finden sind. Die einzigen bereits vorhandenen Gegensätze sind „Staat/Volk“ sowie „die Individuen in der Gesellschaft/ die Gesellschaft in den Individuen“ (wobei der erste Gegensatz ein scharfer ist und der zweite kaum noch fühlbar). Der Gegensatz von der „Privatsphäre“ ist die „Tributsphäre“. Der Gegensatz von „Person“(von lat. persona = Maske) ist „Iactur“ (von lat. iactura = Überbordwerfen) und der Gegensatz von „Öffentlichkeit“ ist „Schließlichkeit“.
Die geläufigen Kategorien der christlich-religiösen Leiste sind:
1. Gemeinde
2. Vergänglichkeit
3. Erlösung
4. der Mensch als Geschöpf
5. die Kollektive in der Gemeinschaft/ die Gemeinschaft in den Kollektiven (KGm)
6. der Schöpfer als Mensch
7. Verbindung
8. Ewigkeit
9. Kirche.