Rücksiedlung

Nach dem Koran dürfen Muslime bei Christen keinen Schutz suchen. Wenn wir trotzdem muslimische Flüchtlinge nicht nur temporär bei uns aufnehmen,  wird ihre Verachtung uns gegenüber ein Preis dafür sein. Den Fall von muslimischen Übergriffen gegenüber einem christlichen Flüchtling in einem deutschen Flüchtlingsheim gab es schon.

Die Einwanderung der türkischen Muslime,etc.  nach Deutschland erfolgte fast ausschließlich aus wirtschaftlicher Motivation.  Türken wollten sie bleiben und wollen es zum großen Teil auch heute noch. Der Konsens bei der Einwanderung war, dass sie nur ein temporäres Phänomen auch für die Einwanderer und ihre Familien darstellen wird, dass sie also heimkehren werden. Aus falsch verstandener Menschenliebe wurden den Einwanderern immer mehr Rechte gegeben und viele wurden deutsche Staatsbürger. Diese Staatsbürgerschaft, insofern sie die Entscheidungsmacht über den Weg dieses Landes impliziert, ist bezüglich aller Einwanderer zurückzuziehen und nicht nur bezüglich der muslimischen. Nur Deutsche dürfen diesen Weg bestimmen. Das stellt ein nicht verhandelbares Erfordernis für eine glaubwürdige Demokratie in diesem Land dar.

Zur Religion der Muslime gehört  die Absicht dazu, andere Völker mit einem anderen Glauben zu unterwerfen und zur Tributabgabe zu zwingen. Die dauerhaft angestrebte  Anwesenheit der Muslime auf einem nichtmuslimischen Territorium ist also etwas Ordnungswidriges, weil sie die Ordnung, die sie aufnimmt, in religiöser Hinsicht als Gegenstand ihrer Unterwerfungsabsichten betrachten. Der Glauben wurzelt tiefer als das Wissen. Deshalb ist ihre Rückkehr in Siedlungsgebiete, in denen Muslime die Mehrheit ausmachen, vernünftig.

Als eingeladene Besucher mit einer befristeten und genehmigten Aufenthaltsdauer wären sie keine dauerhaften Mitglieder unserer Gesellschaft mit dem Endziel der Auslöschung ihrer Identität. Die Grenze zwischen einem Besuch und einer angestrebten dauerhaften Anwesenheit ist genau festzulegen. Die Entwicklung in den islamischen Ländern ist nicht ohne weiteres abzusehen. Wenn der Besuch von Menschen aus fremden Ländern in unserem Land nicht möglich ist, dann sollte das nur aus Gründen der Sicherheit oder ähnlich wichtigen Gründen geschehen. Diese Sicherheit könnte man dadurch erzielen, dass der einladende Bürger für seinen muslimischen Besucher haftet und die gleiche Bestrafung wie dieser bei Vergehen gegen unsere Ordnung erleiden würde.

Es kann nicht bestritten werden, dass viele Muslime gut in unserer Gesellschaft integriert sind. Bei der Rücksiedlung kann das berücksichtigt werden. Andererseits muss darauf geachtet werden, dass sie sich nicht weiter an die Gegebenheiten in der westlichen Kultur mit langfristiger Wirkung anpassen, damit die Rücksiedlung konsequent erfolgen kann und die Reintegration in ihre Heimatländer keine Hindernisse an mangelnden Sprachkenntnissen, etc. findet. Der Staat muss  Möglichkeiten der Reintegrationshilfe schaffen, so dass sie in ihrer Heimat nicht als Fremdkörper wahrgenommen werden. Eine Zusammenarbeit mit den Heimatregierungen ist deshalb wünschenswert, damit z.B. Ausbildungen mit der Perspektive auf eine Anstellung abgeschlossen werden können.

Es ist stufenweise vorzugehen. Zuerst müssen ausländische Mitglieder krimineller Banden ausgewiesen werden. Es ist ein Skandal, dass es in Deutschland kriminelle Banden von Türken, Kurden, etc. gibt, die von der Prostitution von z.B.  osteuropäischen Frauen leben. Die Nationalität der Täter und Opfer soll bei der notwendigen Bekämpfung menschenentwürdigender Tätigkeiten  zwar eine untergeordnete Rolle spielen. Der Islam ist jedoch eine Gewaltkultur. Er kennt kein Verzeihen (außer dem religiösen), sondern nur die Strafe ohne Rücksicht. Er würde das angemessene Recht für die Türken-,Kurden-Gangs etc.  parathalten. Deshalb müssen sie zuerst gehen. Wenn sie sich wie Angehörige einer fremden Armee verhalten, ist in diesem Lande auch die Armee  für sie zuständig, um sie schnellstmöglich auszuweisen.

Möglichkeiten der hier stattfindenden Rache der Opfer an ihren Tätern könnten erwägt werden, falls  angenommen werden muss, dass sie in ihrem Heimatland nicht belangt werden (aus Korruption oder Desinteresse, weil die Opfer nicht zur heimischen Kultur gehörten). Organisierte ausländische Kriminalität ist als angriffskriegerisches Verhalten zu werten und einer gesonderten Rechtsprechung zu unterwerfen. Wenn in den USA Angehörige eines Mordopfers die Vollstreckung des Todesurteils an dem Täter mitverfolgen, dann ist das für sie vollstreckte Rache. Schwerstkriminelle wie z.B. Menschenhändler dürfen nicht  unbelangt in ihr Heimatland zurückkehren, sondern müssen (ähnlich wie es in den USA bei Mördern der Fall ist) – so gewünscht – vor den Augen der Opfer oder ihrer Angehörigen ihrer Strafe zugeführt werden. Für europäische Verhältnisse  sollen das jedoch nur  Ausnahmeregelungen sein, die v.a.  aufgrund der Hypotheken des herrschenden Systems notwendig werden.

Menschen jedweder Nation wurden in Deutschland Staatsbürger. Die Slawen sind uns kulturell näher als Muslime oder Afrikaner. Folgende Regel ist ihnen gegenüber anzuwenden: von den Polen z.B. dürfen sich so viele generell in unserem Land aufhalten wie Deutsche sich in Polen aufhalten. Alles, was darüber hinausgeht, muss direkt und in regelmäßigen Abständen immer wieder vom deutschen Volk legitimiert werden. Diese Regel ist gegenüber Menschen aus dem chinesischen Kulturkreis, Japanern und Indern ebenfalls anzuwenden, falls über die Entfernung hinweg die kontinuierlichen Kontakte zunehmen, wie es im Verhältnis zu den Slawen durch die räumliche Nähe geschah. In dieser Rechnung könnte den Gebieten (u.a. in Polen), in denen früher vorwiegend Deutsche lebten, ein anderer Status eingeräumt werden. Wenn z.B. Deutsche zurück nach Schlesien ziehen würden, dürften nicht gleichzeitig Polen nach Deutschland ziehen. Man müsste hierfür darauf schauen, inwiefern die Bindung  an die Herkunfsgebiete bei den Deutschen, die dieses wünschen, noch u.a. durch  Traditionen belegbar ist.

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