Die deutsche Familie

Der deutsche Staat erhebt Steuern, die u.a. für die Auszahlung von Kindergeld ausgegeben werden. Es wird ohne Unterschied verteilt. Der Steuerzahler finanziert also u.a. auch das Gedeihen des türkischen Volkes in unseren Grenzen. Er kann sich dies nicht aussuchen. Ganz klar eine unnatürliche Situation. Die Gesetze müssten verändert werden. Genauso müssten Menschen, die in unser Land als Gäste gekommen sind, nicht dazu gezwungen werden dürfen, Abgaben zu leisten, die das Gedeihen unseres Volkes fördern, obwohl dies nicht ganz so widersinnig wäre. Es widerspricht aber den Regeln der Gastlichkeit. Das Gedeihen der Völker muss also auf staatlicher Basis getrennt gehandhabt werden.

Menschen sollten nicht dazu gezwungen werden dürfen, für etwas Abgaben zu leisten, also für etwas auf etwas zu verzichten, wenn sie damit das Prinzip ihrer eigenen Existenz verleugnen würden. Auf einer Steuererklärung müsste also noch ein kleines Kästchen anzukreuzen sein, ob man damit einverstanden ist, dass mit den eigenen Zahlungen an den Staat auch der Kinderreichtum von Menschen mit fremder Herkunft im eigenen Land gefördert werden soll. Diese Möglichkeit sollte zur “pekuniären Souveränität” eines Mitgliedes des deutschen Volkes ganz selbstverständlich gehören. Damit diese vielleicht wichtigen Informationen nicht in den Behörden verlorengehen oder gefälscht werden, könnte das Prinzip der geheimen Willensäußerung bei dieser direkten Vetomöglichkeit aufgehoben werden, sodass jeder in zu veröffentlichenden Listen sehen kann, was für ein böser Mensch man nach seinen Maßstäben vielleicht ist. Ansonsten wäre die Fälschungssicherheit auch durch die anonymisierte Veröffentlichung und Kontrolle erreichbar.